Die EU-DSGVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und gilt für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten, mit strengen Meldefristen für Datenschutzverletzungen und hohen Bußgeldern. Wichtige Anforderungen umfassen die Benennung eines Datenschutzbeauftragten, Datenschutz durch Technikgestaltung, sowie die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Zudem müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie die Rechte der Betroffenen respektieren und ihre Datenverarbeitungspraktiken dokumentieren.