Das Amtsgericht Weimar hat am 11. Januar 2021 den Betroffenen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Thüringer Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus freigesprochen, da die relevanten Normen verfassungswidrig sind. Der Verstoß beruht auf der Zusammenkunft von mehreren Personen, was gegen das allgemeine Kontaktverbot verstößt, jedoch fehlte eine hinreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für diese Regelungen. Das Gericht stellte fest, dass die tiefgreifenden Eingriffe in die Grundrechte nicht ausreichend durch das Infektionsschutzgesetz gedeckt waren.