Das Dokument beschreibt die Aufgaben und Befugnisse der deutschen Volkspolizei, die am 11. Juni 1968 festgelegt wurden, und setzt Rahmenbedingungen für deren Operationen und Maßnahmen. Es wird betont, dass die Polizei strikt im Dienste der sozialistischen Staatsordnung steht und eng mit der Bevölkerung und anderen staatlichen Institutionen zusammenarbeiten muss. Darüber hinaus enthält das Dokument rechtliche Hinweise zur Nutzung und Verbreitung der darin enthaltenen Informationen.